Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Eloxal-, Harteloxal- und Metallveredelungsdienstleistungen (B2B)

Stand: Mai 2026

Hinweis: Diese AGB wurden speziell für Unternehmen im Bereich Eloxal-, Harteloxal- und Metallveredelung unter Berücksichtigung typischer branchenspezifischer Risiken, Fertigungsprozesse und Haftungsthemen erstellt. Eine zusätzliche anwaltliche Prüfung im Hinblick auf individuelle betriebliche Besonderheiten, internationale Geschäftsbeziehungen oder besondere technische Verfahren wird empfohlen.

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern im Zusammenhang mit Eloxal-, Harteloxal-, Oberflächen- und Metallveredelungsdienstleistungen.

1.2 Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Diese AGB gelten insbesondere für:

  • Eloxal
  • Harteloxal
  • chemische Oberflächenbehandlung
  • Entfettung
  • Beizung
  • Passivierung
  • technische Oberflächenveredelung
  • Vorbehandlungen
  • sonstige metallveredelnde Bearbeitungen.

1.5 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Bearbeitung, Beschichtung oder Veredelung der vom Auftraggeber bereitgestellten Werkstücke.

2.2 Die angelieferten Werkstücke verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.

2.3 Unsere Leistungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten technischen Angaben, Zeichnungen, Spezifikationen und Freigaben.

2.4 Eine bestimmte technische oder optische Eigenschaft gilt nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2.5 Angaben zu:

  • Schichtdicken,
  • Korrosionsbeständigkeit,
  • Farbwirkung,
  • Oberflächenoptik,
  • Maßhaltigkeit,
  • elektrischen Eigenschaften,
  • technischen Belastungswerten

stellen keine Garantie dar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch:

  • unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
  • unsere E-Mail-Bestätigung oder
  • die tatsächliche Ausführung der Arbeiten

zustande.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.4 Technische Unterlagen, Zeichnungen, Muster oder Angaben des Auftraggebers gelten als verbindlich. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit haftet ausschließlich der Auftraggeber.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat die Werkstücke in einem technisch geeigneten Zustand anzuliefern.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Auftragserteilung auf besondere Eigenschaften oder Risiken hinzuweisen, insbesondere auf:

  • spezielle Aluminiumlegierungen,
  • Materialmischungen,
  • Gussmaterial,
  • Schweißnähte,
  • Lunker,
  • Materialspannungen,
  • Vorbeschichtungen,
  • Silikonrückstände,
  • Klebereste,
  • Öle,
  • Fette,
  • Korrosionsschäden,
  • bereits vorhandene Oberflächenfehler.

4.3 Für Schäden oder Ausschuss infolge ungeeigneter Materialien, versteckter Materialfehler oder unzureichender Materialqualität übernehmen wir keine Haftung.

4.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die angelieferten Teile für die gewünschte Veredelung geeignet sind.

4.5 Nicht erkennbare Materialfehler, Spannungsrisse oder chemische Reaktionen während des Veredelungsprozesses liegen außerhalb unseres Einflussbereiches.

  1. Technische Ausführung und Oberflächenbeschaffenheit

5.0 Grundlage der Bearbeitung sind die jeweils gültigen technischen Normen, insbesondere branchenübliche DIN-, EN- und ISO-Standards, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.0.1 Die Bearbeitung erfolgt nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung der material- und verfahrensbedingten Besonderheiten elektrochemischer Oberflächenverfahren.

5.1 Eloxal- und Metallveredelungsverfahren sind technisch komplexe chemische und elektrochemische Prozesse.

5.2 Verfahrensbedingte Abweichungen hinsichtlich:

  • Farbton,
  • Glanzgrad,
  • Helligkeit,
  • Struktur,
  • Schichtdicke,
  • Oberflächenbild,
  • Maßhaltigkeit,
  • Kantenausbildung,
  • elektrischer Leitfähigkeit,
  • optischer Wirkung

stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind.

5.3 Unterschiedliche Materialchargen, Legierungen oder Werkstückgeometrien können trotz identischer Bearbeitung zu Farb- oder Oberflächenabweichungen führen.

5.4 Farbabweichungen zwischen:

  • Serien,
  • Nachbestellungen,
  • Einzelteilen,
  • unterschiedlichen Produktionsläufen

sind verfahrensbedingt möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

5.5 Sichtflächen müssen vom Auftraggeber ausdrücklich gekennzeichnet werden.

5.6 Aufhängungspunkte, Kontaktstellen, Einspannmarkierungen oder verfahrensbedingte Bearbeitungsspuren sind technisch notwendig und stellen keinen Mangel dar.

5.7 Maßveränderungen durch Schichtaufbau, Materialabtrag oder chemische Einwirkungen sind technisch unvermeidbar.

5.8 Bei Eloxal- und Harteloxalverfahren können insbesondere folgende technisch unvermeidbare Erscheinungen auftreten:

  • unterschiedliche Farbannahmen,
  • Wolkenbildung,
  • Streifenbildung,
  • Schattierungen,
  • unterschiedliche Reflexionsgrade,
  • Kantenaufhellungen,
  • Fleckenbildung aufgrund unterschiedlicher Materialstrukturen,
  • Spannungsmarkierungen,
  • Kontaktstellen,
  • elektrische Kontaktpunkte,
  • Aufhängespuren.

Diese Erscheinungen stellen keinen Mangel dar.

5.9 Werkstücke mit:

  • Schweißnähten,
  • Gussoberflächen,
  • Materialmischungen,
  • recycelten Legierungen,
  • hohem Siliziumanteil,
  • unbekannter Vorbehandlung

können ein abweichendes Oberflächenbild erzeugen. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr.

5.10 Für dekorative Eloxaloberflächen gelten ausschließlich optische Anforderungen aus üblicher Betrachtungsdistanz unter normalen Lichtverhältnissen.

5.11 Eine absolute Farbgleichheit oder identische Oberflächenwirkung zwischen mehreren Produktionschargen kann technisch nicht gewährleistet werden.

  1. Ausschuss, Mehr- und Minderlieferungen

6.0 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektrochemischen und chemischen Veredelungsverfahren trotz fachgerechter Bearbeitung technische Risiken bestehen, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

6.1 Trotz fachgerechter Bearbeitung kann prozessbedingter Ausschuss entstehen.

6.2 Eine Ausschussquote bis zu 5 % der angelieferten Teile gilt als technisch branchenüblich und vertragsgemäß.

6.3 Bei schwierigen Geometrien, dünnwandigen Bauteilen, Gussteilen oder problematischen Legierungen kann die Ausschussquote höher ausfallen.

6.4 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als zulässig.

6.5 Ausschuss infolge versteckter Materialmängel, ungeeigneter Werkstoffe, Materialspannungen oder ungeeigneter Vorbehandlungen geht zu Lasten des Auftraggebers.

6.6 Bei besonders empfindlichen oder hochwertigen Bauteilen empfehlen wir ausdrücklich Vorversuche oder Musterbearbeitungen.

6.7 Reklamationen wegen technisch unvermeidbarer Ausschussmengen sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

7.0 Sämtliche Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport- und Nebenkosten.

7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Zusatzkosten entstehen insbesondere bei:

  • erhöhtem Reinigungsaufwand,
  • Nacharbeiten,
  • Sonderverpackungen,
  • Eilaufträgen,
  • Maskierungsarbeiten,
  • Fehlchargen aufgrund fehlerhafter Kundenvorgaben.

7.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

7.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

7.6 Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

  1. Lieferzeiten und Lieferverzug

8.0 Lieferzeiten beginnen erst nach vollständiger technischer Klärung sämtlicher Ausführungsdetails sowie nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben oder Muster.

8.1 Liefertermine und Bearbeitungszeiten gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

8.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei:

  • höherer Gewalt,
  • Energieausfällen,
  • Betriebsstörungen,
  • Maschinenausfällen,
  • Rohstoffmangel,
  • Lieferkettenstörungen,
  • Personalausfällen,
  • behördlichen Maßnahmen.

8.3 Nacharbeiten oder zusätzliche technische Prüfungen können zu Terminverschiebungen führen.

8.4 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  1. Versand, Verpackung und Gefahrübergang

9.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

9.2 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über.

9.3 Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

9.4 Für Transportschäden haftet ausschließlich das jeweilige Transportunternehmen.

9.5 Der Auftraggeber hat für eine geeignete transportsichere Anlieferung und Rückverpackung zu sorgen.

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1 Der Auftraggeber hat die bearbeiteten Teile unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

10.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

10.3 Verdeckte oder zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

10.4 Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.

10.5 Eine Weiterverarbeitung, Montage oder Verwendung der Teile gilt als Anerkennung der ordnungsgemäßen Leistung.

  1. Gewährleistung

11.0 Grundlage der Gewährleistung ist ausschließlich die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Bearbeitung. Öffentliche Aussagen, Werbeaussagen oder allgemeine technische Hinweise stellen keine Garantie dar.

11.1 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl:

  • Nachbesserung oder
  • erneute Bearbeitung.

11.2 Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

11.3 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • materialbedingte Fehler,
  • ungeeignete Legierungen,
  • Korrosion infolge unsachgemäßer Lagerung,
  • mechanische Beschädigungen,
  • chemische Einwirkungen nach Gefahrübergang,
  • Spannungsrisse,
  • Farbabweichungen,
  • technisch unvermeidbare Oberflächenabweichungen.

11.4 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.

11.5 Vor Durchführung einer Weiterverarbeitung, Montage oder Lackierung hat der Auftraggeber die bearbeiteten Teile auf Eignung und Mangelfreiheit zu prüfen.

11.6 Eine Haftung für Kosten des Aus- und Einbaus, Produktionsstillstände oder Folgekosten wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.7 Nachbesserungen verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.

  1. Haftung

12.0 Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

12.1 Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

12.3 Eine Haftung für:

  • Produktionsausfälle,
  • entgangenen Gewinn,
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Nutzungsausfälle

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.4 Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert der betroffenen Bearbeitung begrenzt.

12.4.1 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für:

  • mittelbare Schäden,
  • Mangelfolgeschäden,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Produktionsausfälle,
  • Vertragsstrafen Dritter,
  • entgangenen Gewinn,
  • Nutzungsausfälle,
  • Rückrufkosten

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Für Schäden infolge ungeeigneter Materialien oder versteckter Materialfehler übernehmen wir keine Haftung.

12.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Unternehmerpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

13.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen steht uns an den bearbeiteten Werkstücken ein Unternehmerpfandrecht zu.

13.2 Wir sind berechtigt, die Herausgabe bearbeiteter Werkstücke bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher offener Forderungen zu verweigern.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

14.1 Sämtliche technischen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt.

14.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl

15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.

  1. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.